Häufig gestellte Fragen
FahrräderWas soll ich tun, wenn mein (Moped-)Fahrrad nicht auf www.verlorenofgevonden.be steht?
FahrräderReparieren Sie auch Fahrräder?
FahrräderWas soll ich tun, wenn mein (Moped-)Fahrrad weg ist?
FahrräderWas soll ich tun, wenn ich mein Fahrrad in einem überdachten Fahrradparkhaus nicht mehr finde?
Diese Informationen gelten nicht für jede Stadt in Belgien.
Haben Sie Ihr Fahrrad im Fahrradparkhaus abgestellt und finden es nicht mehr? Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Wenn Ihr Fahrrad falsch abgestellt war, hat ein Mitarbeiter es möglicherweise an einen richtigen Platz verschoben. Suchen Sie es an einer anderen Stelle im Parkhaus (meist hinten).
- Ihr Fahrrad könnte gestohlen worden sein. Erstatten Sie beim E-Schalter der Polizei oder bei Ihrem Polizeibüro Anzeige.
FahrräderWie lange werden abgeholte (Moped-)Fahrräder aufbewahrt?
FahrräderWas kostet die Abholung meines (Moped-)Fahrrads?
FahrräderWo kann ich mein Fahrrad registrieren lassen?
Registrieren Sie Ihr Fahrrad bei MyBike, der zentralen Datenbank der Bundesregierung. Dank eines Aufklebers mit persönlichem QR-Code kann die Polizei Ihr Fahrrad bei Diebstahl schneller auffinden. Die Plattform ist kostenlos.
- Erstellen Sie ein Konto mit Itsme oder Ihrem eID.
- Registrieren Sie die Daten Ihres Fahrrads.
- Sie erhalten einen QR-Aufkleber per Post.
- Bei Diebstahl können Sie Anzeige über die Website erstatten.
FahrräderVerkauft die Fahrradstelle Leuven gebrauchte Fahrräder?
FahrräderWas ist ein gutes Fahrradschloss?
Gefundene GegenständeWas sagt das belgische Recht über gefundene Gegenstände?
Es gibt ein eigenes Gesetz zu den Rechten und Pflichten der Bürger bezüglich verlorener und gefundener Gegenstände. Seit dem 1.9.2021 kann der Finder den Gegenstand selbst aufbewahren und ist dann für die Verwahrung haftbar.
NEUE GESETZGEBUNG SEIT 1. September 2021. BGB – Buch 3 – Titel 3: Eigentumsrecht – Untertitel 2
Art. 3.58: Der Finder muss zumutbare Anstrengungen unternehmen, den Eigentümer zu finden. Gelingt dies nicht, muss er spätestens sieben Tage nach dem Fund Anzeige bei einer Gemeinde erstatten. Der Finder kann den Gegenstand selbst aufbewahren oder der Gemeinde übergeben.
Art. 3.59: Der Eigentümer kann den Gegenstand oder dessen Erlös innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung zurückfordern. Nach sechs Monaten kann der Finder über den Gegenstand verfügen.
Art. 3.60: Ist der Gegenstand verderblich oder wird er nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt, kann die Gemeinde ihn verkaufen, verschenken oder vernichten.
Gefundene GegenständeWer ist für gefundene (und verlorene) Gegenstände verantwortlich?
Gefundene GegenständeWas sind meine Rechte/Pflichten als Finder?
Gefundene GegenständeDarf ich einen gefundenen Gegenstand zu Hause aufbewahren?
Seit dem 1. September 2021 dürfen Sie einen gefundenen Gegenstand zu Hause aufbewahren, nachdem Sie zumutbare Anstrengungen unternommen haben, den Eigentümer zu finden. Sie müssen spätestens 7 Tage nach dem Fund Anzeige erstatten und sind für die Verwahrung haftbar.
Wird der Eigentümer nach 6 Monaten nicht gefunden, können Sie über den Gegenstand verfügen, jedoch bleibt er bis zu 5 Jahre nach dem Fund Eigentum des Eigentümers.
Gefundene GegenständeWerden meine persönlichen Daten auf der Website angezeigt?
Gefundene GegenständeWo kann ich einen gefundenen Gegenstand melden?
Gefundene GegenständeWas darf ich nach 6 Monaten Aufbewahrung mit dem Gegenstand tun?
Gefundene GegenständeWann werde ich endgültig Eigentümer?
Gefundene GegenständeWelche Rechte habe ich, wenn der Eigentümer seinen Gegenstand zurückfordert?
Gefundene GegenständeHabe ich Anspruch auf eine Belohnung?
Verlorene GegenständeWo kann ich meinen verlorenen Gegenstand melden?
TiereWas soll ich tun, wenn ich ein Haustier gefunden habe / mein Haustier vermisst wird?
Jede Person, die ein streunendes, verlorenes oder verlassenes Tier aufnimmt, muss es innerhalb von vier Tagen dem Gemeindevorstand übergeben.
Der Gemeindevorstand vertraut das Tier unverzüglich einer Person mit angemessener Versorgung oder einem Tierheim/Zoo an.
Das Tier muss mindestens 45 Tage für seinen früheren Eigentümer bereitgehalten werden (für Hunde 15 Tage). Danach wird der Halter von Rechts wegen Eigentümer.